Tätigkeitsgebiete

 

Die Kanzlei Klein & Kollegen ist seit dem Jahr 2002 mit der Bearbeitung von Insolvenzverfahren, der Übernahme von Zwangsverwaltungen sowie mit zivil- und strafrechtlichen Mandaten befasst.

 

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Übernahme von Treuhandschaften und Insolvenzverwaltungen in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen. Nach der Einführung der Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung im Jahr 2001 hat die Zahl der Privatinsolvenzen drastisch zugenommen. Wir haben diese Entwicklung von Anfang an beobachtet und waren durch unsere Tätigkeit als Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter Teil dieses Prozesses. Weiterhin haben wir durch unsere Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein und deren Untergruppen Einfluss auf die gesetzliche Weiterentwicklung des Verbraucherinsolvenz- sowie des Restschuldbefreiungsverfahren genommen.

 

Derzeit wird Rechtsanwalt Klein als Insolvenzverwalter und Treuhänder von den Amtsgerichten Chemnitz und Dresden bestellt. In den letzten zehn Jahren unserer Tätigkeit haben wir mehrere hundert Insolvenzverfahren bearbeitet. Mittlerweile wurde den ersten der von uns begleiteten Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. 

 

Unsere Auftrageber sind die Insolvenzgerichte. Um eine unparteiische und optimale Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, ist es für uns selbstverständlich, dass wir in Insolvenzgerichtsbezirken, in welchen wir als Treuhänder- und Verwalter bestellt werden, weder für Schuldner noch für Gläubiger beratend tätig werden. Aus diesem Grund sind wir auch weder an Archivierungs- noch Verwertungsfirmen beteiligt und engagieren uns auch sonst in keinen Unternehmen, das Dienstleistungen für Insolvenzverwalter anbietet.

 

Seit dem Jahr 2009 wird Herr Rechtsanwalt Klein weiterhin vom Amtsgericht Chemnitz als Zwangsverwalter bestellt. Auch bei der Übernahme von Zwangsverwaltungen ist für uns die strikte Trennung privater Interessen von verfahrensrelevanten Belangen oberstes Gebot. Der Zwangsverwalter ist nach unserer Auffassung Dienstleister des Zwangsversteigerungsgerichts. Die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Pflichten -fristgerechte und umfassende Berichterstattung, etc.- sind für uns deshalb eine Selbstverständlichkeit. 

 

Nicht zuletzt aufgrund der häufig notwendigen Aufnahme bzw. Weiterführung von Rechtsstreiten in den von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren, besitzen wir eine erhebliche Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts. Insbesondere die Bereiche Insolvenzrecht, Forderungsbeitreibung sowie allgemeines Zivilrecht sind häufig Teil unserer Beauftragung.